Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, wie die GEZ mit Sitz in Köln offiziell heisst, zieht seit dem 1. Januar 1976 die im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetzten Rundfunkgebühren für Rundfunkempfangsgeräte (z.B. Radios, Fernseher, ab 2007 neuartige Rundfunkempfangsgeräte) von den Rundfunkteilnehmern ein. Selbständige Außendienstler, im Volksmund auch GEZ-Schergen oder Gebührenfahnder durchforsten die Bundesrepublik auf der Suche nach Schwarzsehern. Sie versuchen durch Einschüchtern Zutritt zu Wohnungen zu bekommen und schrecken auch vor Zwangsanmeldungen nicht zurück. Rest des Artikels lesen »
abGEZockt – Was darf die GEZ? – UPDATE
– 23. Januar 2007Eingestellt unter: Sonstiges