GEZ
Man stelle sich vor, eines Tages klingelt es an der Tür und ein netter junger Mann erklärt, dass er seit etwa einem Jahr einen Service in der Nachbarschaft anböte, den jeder im näheren Umkreis wahrnehmen könnte, der eine funktionierende Nase und eine Möglichkeit besitzt diese Nase mit der Luft ausserhalb der Wohnung zu konfrontieren.
Der Junge Mann verbrennt nämlich wohlriechende Hölzchen in großer Zahl und wer denn nun eine unktionierende Nase und ein Fenster besitzt oder regelmäßig die Tür benutzt und so an die speziell erfrischte luft gelangt muss jetzt für diesen Service zahlen.
Eine Jahresgebühr von 200 Euro sei fällig.
Verrückt würde man wohl sagen und dem netten jungen Herren erklären wo er professionelle Hilfe bekommt.
Doch wenn die Zahlungsaufforderung von der Gebühreneinzugszentrale kommt, dann wirkt das ganze gar nicht mehr so verrückt und lustig sondern viel mehr amtlich und fast schon bedrohlich.
In einigen Ländern Europas wie etwa Deutschland, Österreich und der Schweiz werden Rundfunkgebühren nach einem ähnlichen System erhoben.
Diese Rundfunkgebühren sollen es den Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten der jeweiligen Nationen ermöglichen ein relativ hochwertiges Programm unabhängig von kommerziell interessierten Sponsoren zu produzieren.
Ein solches relativ hochwertiges Programm wird erstellt für die Medien Fernsehen, Radio und Internet und für alle Medien wird, sofern entsprechende Empfangsgeräte vorhanden sind eine Gebühr erhoben.
Dabei scheint es jedoch egal zu sein, ob man die Angebote der Sendeanstalten überhaupt nutzt oder sie in voller Bandbreite empfangen kann.
So kann in der Regel wohl jeder ARD, ZDF und mehrere Dritte empfangen doch der eine hat keinen Theaterkanal für den er aber letztlich pauschal mitzahlt, der andere empfängt ARTE nur verbacken mit dem Kinderkanal während wieder andere kein SWR oder NDR empfangen und so weiter und so fort.
Um die Qualität der Privaten Anbieter ist es nicht gut bestellt meinen die einen, doch ebenso sind sich viele einig, dass es in Punkto Qualität auch bei den Öffentlich Rechtlichen nicht wirklich gut aussieht.
Der ungerecht wirkende Abrechnungsmodus wirkt nur sinnvoll in einem Szenario in der man nur die Programme gewisser Anbieter empfangen kann, die über das GEZ-System Abrechnen. Doch in Zeiten in denen der Konsument zwischen verschiedenen kommerziellen Anbietern wählen kann und in seinem Konsumverhalten komplett auf die Althergebrachten Sender verzichten kann wenn er es wünscht und dennoch das Medium an sich intensiv nutzen kann wirkt das System mehr als deplaziert.
Was das Internet angeht wird die Geschichte noch unverständlicher.
Immerhin steht es doch jedem Anbieter von Internetinhalten frei diese sehr Individuell mit Gebühren entsprechend der Nutzung zu belegen.
„Warum muss ich Rundfunkgebühren an die GEZ zahlen, obwohl ich bereits Kabelgebühren zahle und auch nur Sendungen privater Anbieter ansehe?
Die Anmelde- und Gebührenpflicht ist an das Bereithalten von Rundfunkgeräten geknüpft. Radio- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn mit ihnen Programm empfangen werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio-/Fernsehgerät tatsächlich nutzen, sondern nur darauf, dass Sie es nutzen können. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel oder Satellit) oder ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.
Rundfunkgebühren sind unabhängig von den Kabelgebühren zu entrichten. „
So heisst es auf der Internetsite der GEZ.
Doch inwiefern ist etwa ein Internettauglicher Computer ein Rundfunkgerät?
Während bei Fernsehen und Radio die Öffentlich Rechtlichen Anstalten immerhin noch einen Beträchtlichen Teil des Angebots stellen ist die Mehrzahl der Informationsangebote im Internet Privat oder Kommerziell und nicht etwa von den Runfunkanstalten des Staates zur Verfügung gestellt.
Im Rundfunkstaatsvertrag ist geregelt, dass jedes „Etwas“, dass zur Wiedergabe von analogen Signalen in Form von Schall zum Beispiel geeignet ist, zur Rundfunkgebührenzahlung verpflichtet. Das bedeutet im Prinzip: Der ausgebaute Lautsprecher als einziger Besitz genügt im Prinzip zur Veranlagung der Gebührenpflicht. Echt reizend. Da die GebührenEintreiberZentrale als Inkassounternehmen individuell für eine jede deutsche Landesrundfunkanstalt auf der Matte steht, muss an dieser Stelle von einem Monopol ausgegangen werden. Doch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht hat wohl noch niemand wirklich erkannt – die GEZ hat da einen Freibrief.