"Merkel verhöhnt den Souverän in Frankreich und den Niederlanden"
Erinnert sich noch jemand an die geplante EU-Verfassung? Wurde von den Niederländern und Franzosen abgewatscht und wäre es laut Umfragen auch von den Deutschen- wenn man sie denn gefragt hätte- hat man aber nicht. Frau Merkel, ist jetzt Bundeskanzlerin und hat schon vorher in einer Rede im Juni zum 60ten Jahrestag der CDU ganz offen deutlich gemacht, wie es mit ihrem Verständnis zu Demokratie und Verfassung in diesem Lande aussieht, nämlich schlecht:
„Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.“
Und sie zeigt dies auch im Bezug auf die EU-Verfassung:
Sie hat vorgeschlagen, den Text um eine – politisch gänzlich unverbindlichen – Erklärung zur „sozialen Dimension Europas“ zu erweitern, ansonsten aber unverändert zu erhalten.
Der Verfassungstext schreibt eine neoliberale Wirtschaftspolitik dauerhaft fest und wurde deswegen in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt. Sven Giegold vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis äußerte sich dazu treffenderweise folgendermaßen: „Wenn Angela Merkel diesen Verfassungsentwurf durchdrücken will, zeigt sie ein mangelhaftes Demokratieverständnis und verhöhnt den Souverän in Frankreich und den Niederlanden.“
Nun mag man „Angie“ verzeihen wenn sie mit der Tür ins Haus fällt,und nicht nur sie mit dem Begriff „Souverän“ nicht viel anfängt, weil in der Tat in Deutschland nur rein formell davon die Rede sein kann. Das ist in den meisten sogenannten „Demokratien“ nicht viel anders, aber man fragt bei den Nachbarn Holland und Frankreich wenigtens noch nach. Hier braucht man nicht mal mehr so tun als ob, die Fronten sind klar abgesteckt: Der vorgebliche Souverän sieht sich einer Zumutung nach der anderen ausgesetzt, während immer deutlicher wird, was die angeblichen Volksvertreter nicht verreten- die Interessen der Bevölkerung.
Der Eintrag strotzt nur so vor inhaltlichen Fehlern und polemischer Stimmungsmache!
1. Das Zitat von Angela Merkel ist aus dem Zusammenhang gerissen, gemeint ist damit, dass diese Werte geschützt und behauptet werden müssen.
2. Der Vertrag über eine Verfassung schreibt keine – unsägliches Wort – „neoliberale“ Wirtschaftsordnung vor, sondern bekennt sich zum offenen Markt und freiem Wettbewerb. Mal selbst einen Blick in den Vertrag werfen schadet nicht!
3. Der Vertrag wurde in Frankreich und den Niederlanden nicht wegen „neoliberaler Wirtschaftspolitik“ abgelehnt, sondern wegen allgemeiner Europaverdrossenheit.
4. Angela Merkel kann den Vertrag nicht „einfach so durchdrücken“, er muss weiterhin von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.
Das Zitat ist ja der Hammer. Hast du irgendwelche Quellen dafür?
Gruss Devil
wer sich einen überblick über schwere kritikpunkte gegen die eu-verfassung verschaffen will, der werfe mal einen blick auf die seite von „mehr demokratie e. v.“.
darin ist u.a. zu lesen:
die achtung der wohnung, des brief und postgeheimnisses darf für das wirtschaftliche wohl des landes oder zum schutz der moral eingeschränkt werden.
(schlussakte, erklärung 12, art. 7, seite 438)
ein weiterer kommentar erübrigt sich wohl.
roman herzog sagt dazu jedenfalls: „diese verfassung ist abzulehnen“
(welt am sonntag, 14.1.07)
warum so aggr.? Ich habe sie jedenfalls gelesen (europa.eu.int/eur-lex/lex/de/index.htm oder Stichwort: Vertrag über eine Verfassung für Europa)
und finde sie stellenweise so haarsträubend und dem dtsch. Grundrechten widersprechend, daß möglichst viele von diesem unbekannten Thema wissen sollten, denn diese unscheinbare Unterwanderung unser Grundrechte ist schlimmer als sie sich selbst der Schäuble ausdenken kann.
Vor allem in der Schlussakte A), werden viele Grundrechte bis zur Unkenntlichkeit eingeschränkt. Die EU-Verfassung würde das GG in Deutschland aufheben (EU-Verfassung, Teil I, Art.I-6). Wenn das passieren würde, wären z.B. Hausdurchsuchungen und alle Abhörmaßnahmen schon aus moralischen oder wirtschaftlichen Gründen möglich(!) (siehe unter: Schlussakte, 12.Erklärung, Art.7, Erläuterung, Abs.(2)).
Nach dieser Schlussakte, 12.Erklärung, Art.2, Erläuterung, dürfte auch ein Aufstand mit Schusswaffen niedergeschlagen werden, obwohl unser GG einen Widerstand ausdrücklich erlaubt (GG, § 20, Abs. 4)
Eine richtige, offene Bürgermitentscheidung (Konvent)gab es nicht. Roman Herzog sagte am 14.1.07: „Diese Verfassung ist abzulehnen“ (Welt am Sonntag)
linon