Todesstrafe für falschen Glauben

Das befreite Afghanistan, 2006. Die fundamentalistischen Taliban, die eine Gesellschaftsordnung nach dem Vorbild des Korans schaffen wollten, sind längst entmachtet. Eine neue Verfassung garantiert inzwischen Religionsfreiheit.
Wie das neue, liberalere System in der Praxis funktioniert, zeigt der Fall des Abdul Rahman. Vermutlich war es in unserer Berichterstattung über das Land bisher nicht an die große Glocke gehängt worden, aber nennenswert ist inzwischen wohl doch: laut Verfassung darf kein afghanisches Gesetz dem Islam widersprechen. Und fluchs kann aus diesem Grundsatz die Androhung einer Todesstrafe konstruiert werden, für den Fall, dass ein Moslem zu einer anderen Religion konvertiert.
Der gebürtige Afghane Abdul Rahman konvertierte vor 15 Jahren zum Christentum, als er sich noch in Deutschland aufhielt. Nachdem er 2005 in seine Heimat zurückgekehrt war, kam es zu einem Sorgerechtsstreit um seine beiden Töchter. Seine Familie zeigte ihn daraufhin an und verwies u. a. auf seinen christlichen Glauben.
Staatsanwalt Abdul Wasi will die Todesstrafe. Richter Ansarullah Mawlavizada forderte Rahman vor Gericht auf, dem Christentum wieder abzuschwören, doch er lehnte ab. Nun habe das Gericht keine andere Wahl als ihn zum Tode zu verurteilen.
Der Prozess hat internationale Proteste hervorgerufen. Sollte Rahman durch alle Instanzen hinweg zum Tode verurteilt werden, läge es an Präsident Kasai persönlich, dessen Todesurteil zu unterzeichnen. Die deutsche Bundesregierung will dies verhindern.
Siehe auch http://www.zdf.de/ZDFheute/inhalt/18/0,3672,3915922,00.html

Es gibt wohl unterschiedliche Vorstellungen darüber, was wohl das schlimmste sei, das einem auf der Welt passieren kann. Von der eigenen Familie wegen seines Glaubens angezeigt und zum Tode verurteilt zu werden, gehört jedoch zu den furchtbarsten Dingen, die ich mir vorzustellen vermag.
Nachtrag: Die „Lösung“ dieses Falls erfolgte schließlich unter Umschiffung des eigentlichen Problems: Die Anklage wurde am 28. März 2006 wegen „Formfehlern“ zurückgewiesen. Auch hatte der zuständige Richter zwischenzeitlich die Möglichkeit genannt, wegen Geisteskrankheit von einer Strafe abzusehen.

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3 Antworten

  1. vonderOder sagt:

    interessant, wirklich.
    bin ja gespannt wie sich Deutschland da verhält.
    mehr sage ich nicht dazu.

  2. holo sagt:

    Dafür habe ich nur ein Kopfschütteln übrig. Mehr fällt mir zu so etwas nicht ein.

  3. Ursula Kurge sagt:

    Das ist purer Schwachsinn, was soll sowas?! Das macht mich Aggressiv, ich geh mir jetzt erstmal ein Bier Kippen. Schööön Tag noch

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