Urheberrechtsnovelle und ziviler Auskunftsanspruch

Die Bundesregierung werkelt momentan fleißig an einem Entwurf für die Urheberrechtsnovelle. War zunächst noch eine Bagatellklausel geplant, die die Kriminalisierung von kleinen Fischen unter den Filesharern verhindern sollte, so soll diese jetzt entfallen. Es wird sogar die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern geplant. Im Zusammenspiel mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ergibt sich da eine Datenschutzrechtlich höchst brisante Mischung.

Die Unterhaltungsindustrie kann so ohne den langen Umweg über das Gericht direkt Name, Adresse und Internetlogs eines Verdächtigen Filesharers abrufen und für ihre Zwecke verwenden. Dies dürften natürlich meist zivilrechtliche Verfahren mit utopischen Streitwerten sein.

Aber auch auf der strafrechtlichen Seite wird eine drastische Verschärfung des Strafmaßes beabsichtigt: Es ist geplant auch beim nicht-gewerblichen Kopieren das Strafmaß auf 3 Jahre zu erhöhen. Zum Vergleich auch auf Gefangengenbefreiung und sexuellen Mißbrauch Jugendlicher gibt es das gleiche Strafmaß.

Ich habe eine Mail an meine Bundestagsabgeordneten geschrieben, die meine Bedenken äußert:

Sehr geehrte Frau Dr. Spielmann,

mit Entsetzen habe ich durch die Medien erfahren, dass in der
aktuellen Gesetzesvorlage für die 2. Urheberrechtsnovelle die
sogenannte Bagatellklausel gestrichen wurde und dem Content-Inhaber
ein generelles Auskunftsrecht gegenüber Providern eingeräumt werden
soll.
Siehe http://www.heise.de/newsticker/meldung/71125

Ich darf Sie herzlich bitten, diese enorme Verschärfung des
Urheberrechtes nicht zu unterstützen, da sie grosse Teile der
Bevölkerung ohne Not kriminalisiert.
Die Privatspäre wird noch einschränkt, so dass auch kommerzielle
Unternehmen direkten Zugang zu sensiblen, privaten Daten erhalten.
War die Vorratsdatenspeicherung nicht ursprünglich zur Terrorbekämpfung
gedacht? Leider hat das ganze für mein Empfinden einen sehr faden Beigeschmack
erfolgreicher Lobbyarbeit durch die Unterhaltungsindustrie.

Das angestrebte Strafmaß für bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug sprengt
alle Verhältnismässigkeiten. Schauen Sie bitte mal in das STGB welche anderen Straftaten
ein solches Straßmaß nach sich ziehen. Dies sind unter anderem Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Gefangenenbefreiung.
Wo bleibt dort der Maßstab gewahrt?

Ehrlich gesagt bin ich schockiert in welchem Ausmaß in den letzten
Jahren unsere Bürgerrechte drastisch eingeschränkt wurden.
Ich sehe dabei neben der Vorratsdatenspeicherung auch Dinge wie Hausbesuche bei Hartz 4 und
die Begehrlichkeiten die Bewegungsdaten des LKW-Mauts für Strafverfolgungen zu nutzen.

Ich möchte Sie als die Bundestagsabgeordnete meines Wahlkreises bitten jedwedige weitere Einschränkung
unserer Bürgerrechte nicht zu unterstützen. Machen Sie bitte Poiltik für das Volk, nicht für die Industrie.

Viele Grüße aus Brück sendet Ihnen

Kai Blitz

Mal sehen ob ich eine Antwort bekommen.

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2 Antworten

  1. Kai sagt:

    Mittlerweile haben wir Ende Mai 2006 und ich habe von keiner meiner 3 Bundestagsabgeordneten eine Antwort erhalten.
    Evtl. ist es ja ein gutes Zeichen und sie haben soviel zu tun.

    Ich glaube da allerdings nicht dran..

    Gruß

    Kai

  2. Bereits im März hatte ich das Thema Urheberrechtsnovelle und ziviler Auskunftsanspruch aufgegriffen und eine Mail an meine drei Budenstagsabgeordnetinnen geschrieben.Deren Antwort läßt bis heute auf sich warten. An dieser Stelle einen netten Gruß an die d

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