Abzocke über das Festnetz
Wir leben in Zeiten von Flatrates, Telefonanbieteroptionen und Sonderrufnummern.
Chic erscheint es derzeit, stets und überall mit 0180 – Rufnummern zu spielen ohne den Kunden eine Wahl zu lassen. Gab es einst im Kampf gegen die Servicewüste Deutschland Rufnummern, die den Kunden nichts kosteten, so wird sich bald niemand mehr an den Sinn der 0800 – Rufnummer erinnern.
Beispiel Berliner Gaswerke:
0180 1 – 427242 ist die Rufnummer, zu der lediglich „zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom“ vermerkt wurde. Üblich wäre die Nennung des Preises, der bei 4,6 Eurocent zu den üblichen Geschäftszeiten liegt.
Dies scheint jedoch die GASAG wenig zu interessieren.
Doch leben wir nicht mehr zu Zeiten der Monopole – schon gar nicht in der „Metropole“ Berlin. Hier gibt es alternative Festnetzanbieter, die im Falle von Arcor beispielsweise immer noch mit 4,2 Eurocent im Rennen liegen.
Wer gar eine Telefonflatrate besitzt, der sieht sich doppelt belastet – beziehen sich die Angebote auf Festnetzverbindungen und schließen Sonderrufnummern explizit von der „all u can call“-Variante aus.
Telekomtelefonierer haben dafür den Vorteil, einen „Call by call“-Anbieter zu wählen, der bei einer normalen Festnetznummer nur mit 1,49 Eurocent je Minute ohne Voranmeldung belasten könnte (http://www.monetenfuchs.de/index9.htm).
Die Gebühreneintreiberzentrale GEZ treibt dasselbe Spiel:
0180 5 ist die Vorwahl, die mit der Telekom 12 Eurocent die Minute (Arcor 6 Eurocent) kostet – unverständlich, handelt es sich doch um eine Institution, die sicher niemand anruft, weil er etwas von einer GEZ will – es ist doch wohl eher umgekehrt.
Doch den größten Vogel schießt ein Jobcenter ab.
Jeder Hartz-4-Empfänger, der sich notwendigerweise mit dem Jobcenter auseinandersetzen will, bekommt lediglich eine 0180 1 – Rufnummer präsentiert.
Vorbei sind die Zeiten der Festnetz-Rufnummern – und mit den höheren Gesprächsgebühren macht diese Regierung selbst nicht einmal vor der Bevölkerungsschicht halt, die ohnehin zusehen muss, wo sie bleibt.
Gerade am Beispiel der Hartz-4-Empfänger ist es eine Frechheit. Das ALG2 ermöglicht ohnehin kaum die Teilnahme an kulturellen Ereignissen. Das Benzin, um Freunde zu besuchen oder die eingeladenen Freunde kosten genausoviel – da ist ein ALG2-Empfänger froh über eine Telefonflatrate, die ihn fest mit beispielsweise 10 Euro zusätzlich im Monat belastet.
Doch nun kommen sie, diejenigen, die keiner freiwillig anruft und dafür auch noch ordentlich kassieren lassen – wozu das Ganze?
Die GASAG bietet als weitere Kommunikationsmöglichkeit einen Faxanschluss – der ist jedoch unter einer herkömmlichen Festnetznummer erreichbar und setzt allerdings entsprechende Peripherie voraus.
Dasselbe beim Jobcenter. Auch hier eine Faxnummer mit Berliner Vorwahl. Da geht es also – weshalb nicht auch alternativ mit einem Festnetzanschluss zum telefonieren?
Die GEZ bildet hier eine Ausnahme: Auf den Anschreiben des Inkassounternehmens ist lediglich die Sonderrufnummer zum telefonischen Kontakt vermerkt – eine Faxnummer entfällt gänzlich auf den schriftlichen Mitteilungen, die hier vorliegen.
Allerdings ist bei einer derartigen Tarifierung auch zu befürchten, dass sich der aufgeblähte Verwaltungsapparat dadurch finanzieren will und zudem durch die ausschließliche Nennung der Sonderrufnummer alternativ existierende Kontaktaufnahmen vernebeln will.
Hier stellt sich tatsächlich die Frage, inwieweit Privatkunden Sonderrufnummern akzeptieren müssen, wenn es sich um Dienstleistungen handelt, die mit der öffentlichen Versorgung betraut sind.
Es gibt in Berlin keinen alternativen Gasanbieter – wer mit Gaz heizt oder kocht oder Warmwasser zubereiten muss, hat hier keine Wahl. Eine Rundfunkgebührenpflicht kann auch nicht gestatten, Sonderrufnummern einrichten zu dürfen. Und Hartz-IV-Empfänger gehoren ebensowenig unnötig belastet.
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