Die Urheberrechtsnovelle und das Antwortverhalten der Bundestagsabgeordneten
Bereits im März hatte ich das Thema Urheberrechtsnovelle und ziviler Auskunftsanspruch aufgegriffen und eine Mail an meine drei Bundestagsabgeordnetinnen geschrieben.
Deren Antwort läßt bis heute auf sich warten. An dieser Stelle einen netten Gruß an die drei Damen vom Bundestag Dr. Margit Spielmann, Diana Golze und Andrea Astrid Voßhoff, die anscheinend keine Mails lesen oder keine Praktikanten beschäftigten die Mails von Wählern beantworten. Naja, ich hab sie nicht gewählt und rate auch jedem ab sie zu wählen. Aber zurück zum Thema:
Mittlerweile hat auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen
entdeckt was da mit dem zweiten Korb auf uns zukommt und ruft dazu auf Mails und Faxe an die Bundestagsabgeordneten und die Jutizministerin zu senden.
Hier eine Mustermail:
Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries, sehr geehrter Herr Minister
Seehofer,
geehrte Frau Ministerin Schavan, sehr geehrte/Abgeordnete/r meines
Wahlkreises,
muss ich in Zukunft wegen einer Privatkopie ins Gefängnis? Diese
Botschaft geht vom vorliegenden Gesetzesentwurf zum Urheberrecht aus.
Es droht eine weitere Verschlechterung für Nutzer und Urheber auf der
Suche nach einem fairen Interessenausgleich.
Ich unterstütze ausdrücklich die Forderungen der Verbraucherzentralen
und die vom Europäischen Verbraucherverband BEUC veröffentlichte Charta
digitaler Verbraucherrechte. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur
Informationsgesellschaft bietet genug Spielraum, diese
Verbraucherrechte wirksam zu gewährleisten.
Ich bitte Sie, die Rechte der Nutzer nicht noch weiter einzuschränken,
den Datenschutz zu wahren und drohende Nachteile und Sicherheitsrisiken
durch Kopierschutzsysteme abzuwenden. Ich appelliere an Sie,
– sich dafür einzusetzen, das Recht auf Privatkopie gesetzlich so zu
verankern, dass Nutzer ohne Angst vor strafrechtlichen Sanktionen zum
Beispiel legal erworbene Musik für private Zwecke vervielfältigen
dürfen, insbesondere eine Bagatellklausel einzuführen, die Nutzer vor
einer Kriminalisierung schützt,
– DRM- und Kopierschutzsysteme zu verbieten, die mit Nachteilen und
Risiken für den Nutzer verbunden sind und den Datenschutz aushebeln,
– dafür Sorge zu tragen, dass der freie Zugang zu Wissen und Kultur
sichergestellt wird, Unterrichtsmaterial in schuleigenen Intranets zur
Verfügung gestellt wird und der elektronische Kopienversand in
Bibliotheken erhalten bleibt,
– sich gegen einen Auskunftsanspruch einzusetzen, wonach
Internet-Diensteanbieter verpflichtet würden, Nutzerdaten an Inhaber
von Urheberrechten weiterzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Eure Bundestagsabgeordneten bekommt Ihr unter diesem Link beim Bundestag heraus.
Noch besser als Mails werden mit Sicherheit Faxe ankommen. Kostenlos Faxen könnt ihr hier.
Berichtet doch mal wie das Antwortverhalten Eurer Abgeordneten ist.
Bereits im letzten Jahr hatte ich im Rahmen der Pläne der Urheberrechtsnovelle an meine Bundestagsabgeordneten geschrieben und warte bis heute auf Antwort.Letzte Woche versuchte ich es nochmal zum Thema "Onlinedurchsuchungen" und Begehrlichkeite