Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)
Nachdem ich in diesem Blog bereits die GEZ vorgestellt
habe, ist heute ein weiterer umstrittener Verwaltungsapparat mit tausenden Spitzeln an der Reihe: Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte oder kurz GEMA.
Auch in diesem Beitrag geht es wieder um eine Menge Geld, genauer gesagt 852 Millionen Euro im Jahr 2005, es geht um Musiker, Internetuser, CD-Brenner, Rapidshare und Youtube…
Aber bevor ich mich wieder in Rage schreibe, fangen wir erstmal mit dem Sinn und Zweck der GEMA an. Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Hauptsitz Berlin und München) die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Musikern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die in ihr Mitglied sind.
Das heisst also auf Deutsch: Wenn ein Musiker oder Komponist dort Mitglied ist wahrt die GEMA seine Rechte und treibt für ihn Geld ein wenn seine Lieder irgendwo in Deutschland aufgeführt werden. Führt man also eine öffentliche Veranstaltung durch, betreibt einen Sender oder Blogcast, führt eine Gottesdienst durch oder möchte auf der Beerdigung von Oma ein Lied spielen so kostet das Geld. Die GEMA möchte da so einiges Wissen und bietet Fragebögen und Preise gleich online an: GEMA Preisliste
Soweit ist ja eigentlich auch alles in Ordnung: Jeder Urheber der sich nicht selbst um die Wahrung seiner Rechte kümmern will, gibt es an die GEMA ab und diese treibt die Gebühren ein und wirft sie in einen dicken Pott. Der wird dann am Jahresende nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt. Klingt erstmal gut, aber….
- Die Künstler die sich dort anmelden müssen fortan jedes Werk bei der GEMA melden. Ein neues Werk kann z.B. nicht mehr einfach so als Creative Common License ins Netz gestellt werden.
- Wenn am Jahresende das Geld verteilt wird erhalten weniger als ein Zehntel der GEMA-Mitglieder als 70 % der
ausschüttungsfähigen Summe, während über 90% der Mitglieder nur einen
Bruchteil erhalten.
Für die Betreiber von Veranstaltungen, Konzerten, Gesangsaufführungen kann es teuer werden, wenn sie es versäumen ihre Veranstaltungen bei der GEMA ordnungsgemäß anzumelden. Die Spitzel sind überall, sei es live auf der Veranstaltung oder indem sie einfach nur die Tageszeitung nach Veranstaltungsanzeigen durchwühlen.
Interessant is übrigens, dass jeder von uns mit den sogenannten Pauschalabgaben seinen Beitrag in die Kasse der GEMA, VG Wort und wie sie alle heissen zahlt. Hier eine Preisliste:
- CD-Brenner: 8,70
- DVD-Brenner: 10,68
- Flachbettscanner: 11,87
- Kopierer: je nach Geschwindigkeit 38,35 bis 306,78, Farbkopierer je das Doppelte
- MP3-Player: 2,56
- Tonbandgeräte: 1,28
- Tonträger (pro Stunde Nutzungsdauer): 0,0614; z.B. bei 50 CD-Rohlingen zu 80 Minuten 4,09 Euro
- Bildaufzeichnungsgerätes: 9,21
- Bildträger (pro Stunde Nutzungsdauer): 0,0870
Mittlerweile hat die GEMA aber auch entdeckt, dass es zum Beispiel bei Youtube auch Videos von Künstlern gibt, die sich durch die GEMA vertreten lassen. Nun fordert die GEMA Geld von Google
Aber da Youtube ja in den USA sitzt und die Rechtslage ohnehin sehr unklar ist hat man sich erstmal wen in Deutschland gesucht und vermeldet gleich:
Rapidshare ist ein sogenannter OneClick Hoster, d.h. es kann dort jeder Dateien hochladen und den Link z.B. an seine Freunde weitergeben. Die GEMA behauptet:
Insbesondere der Dienst www.rapidshare.de
hatte zeitweise damit geworben, aus seinen Speichern seien 15 Millionen
Dateien abrufbar. Eine Lizenz hierfür wurde aber bei der GEMA nicht
erworben.
Was die GEMA dabei übersieht ist meiner Meinung nach, dass wohl kaum 15 Millionen Dateien identisch ist mit 15 Millionen werken ihrer Künstler. Oft sind es wirklich nur Dateien zum Austauschen und sollte es wirklich Urheberrechtlich geschütztes Material sein, so ist es gepackt, mit einem Passwort und anderen Namen versehen und so ist selbst für den Betreiber nicht ersichtlich was in dieser Datei ist. Der Betreiber stellt lediglich die Plattform, ein Überwachen der Inhalte ist nicht umsetzbar, er haftet lt. Teledienstegesetz erst ab Kenntnisnahme und wird dann unverzüglich handeln – also vergleichbar mit einem Forum.
Aber so einfach ist es leider nicht, denn das Landgericht Köln sieht den Betreiber in der Pflicht. Man darf gespannt sein wie es weitergeht. Derweil ist die Stimmung bei der GEMA sehr gut und man träumt von ganz großen Zielen:
Dr. Harald
Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: "Diese Entscheidungen sind auch
für den künftigen Umgang mit Web 2.0-Diensten wie YouTube und MySpace
von großer Bedeutung. Sie zeigen, dass die bloße Abwälzung der
Nutzungshandlungen auf die Nutzer und die angebliche
Unkontrollierbarkeit der Inhalte den Dienstbetreiber nicht von seiner
urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für die auf seiner Webseite zum
Abruf gestellten Inhalte entheben."
Ich drücke der GEMA die Daumen.
Als Betreiber eines großen Diskussionsforums sehe ich es sehr kritisch wenn nun neben dem mittlerweile für weltfremde Urteile bekannten Gericht Hamburg auch noch in Köln angefangen wird das Recht gegen die Anbieter von interaktiven Webseiten zu sprechen.
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