Hartz4 – Der Druck wird erhöht

Die Printmedien melden es, Radio und Fernsehen posaunen es heraus: "Trari Trara – der Aufschwung ist da!" Das mag ja alles sein, allerdings profitieren wohl nur die Großunternehmen mit Ihren Aktionären davon, beim kleinen Mann ist vom Aufschwung jedoch weit und breit nichts zu sehen. Presse und Politik haben sich anscheinend verschworen und proklamieren nun den großen Aufschwung. Langezeitarbeitlose geraten nun noch mehr unter Druck und müssen sich rechtfertigen. "Es ist doch Aufschwung, warum findest Du keinen Job? Du bist doch nur zu faul zum arbeiten!". Hartz4 Empfänger müssen in Zukunft wohl mit noch mehr Gegenwind rechnen. Ein im Netz aufgetauchtes Formular des Jobcenters Coburg Land gibt wohl schon einmal einen Vorgeschmack auf die künftigen Bürger zweiter Klasse.

Die sogenannte Coburger Erklärung, die bei Tacheles

aufgetaucht ist, offenbart ein sehr interessantes Rechtsverständniss und wäre vor 10 Jahren sicherlich noch als Satire in der Titanic abgedruckt worden, doch hier ist es wirklich ernst gemeint und kaum einer schreit auf.

Hier mal einige Auszüge:

  • Mitteilungspflicht bei Ortsabwesenheit – auch wenn es nur zum Einkaufen in einen anderen Landkreis ist? Dort fehlt eine zeitliche Angabe. Auslandsreisen usw. sehe ich ja ein.
  • Falsche und unvollständige Angaben erfüllen den Tatbestand des Betruges – anscheinend braucht man hier ja nichtmal mehr einen Richter. Unvollständige Angaben machen einen gleich zum Betrüger, es wird anscheinend kein Vorsatz mehr benötigt.
  • Ermächtigung des Jobcenters Auskünfte und Begutachtungen über den Antragsteller bei anderen Behörden oder Personen einzuholen. – Behördenauskünfte bitte sehr, aber wollen die echt bei anderen Personen nachfragen. Das sind doch STASI Methoden.
  • Einverständniserklärung für unangemeldete Hausbesuche – Es soll allen ernstes eine pauschale Genehmigung für Hausbesuche gegeben werden, warum nicht gleich einen Schlüssel beim Amt hinterlegen. Es geht hier um ein GRUNDRECHT!
  • Persönliche Vorsprachen im Jobcenter nur nach Terminvereinbarung – Die Ermittlungsbeamten können also die Wohnung filzen wie sie wollen, wenn der Arbeitslose etwas vom Amt will, so muss er sich erst einen Termin besorgen

Das perfide an dieser Erklräung ist jedoch, dass der Arbeitslose sie unterschreiben muss, damit er in den Genuss von Arbeitslosengeld kommt. Er wird also dazu genötigt.

Zur Rechtmäßigkeit von Hausbesuchen durch das Arbeitsamt hatte ich mich ja bereits in diesem Blog geäußert. Der Krieg gegen Hartz4 Empfänger wird nun also offensichtlich vorbereitet. Dazu passt auch die Äußerung von  Bundeswitschaftsminister Glos, dass Hartz4 Empfänger in Zukunft etwas für ihr Geld tun sollen.

Da kann man echt nur hoffen nie Arbeitslos oder gar Hartz4 Empfänger zu werden.

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3 Antworten

  1. holo@ask1.org sagt:

    Tja, irgendwann ist es besser, seinen Lebensunterhalt durch Einbrüche, Raub und Diebstahl zu bestreiten – Kriminelle scheinen Hartz-IV-Empfänger schon jetzt zu sein – welchen Unterschied macht das noch?
    Andererseits bin ich nicht verpflichtet, solche Dinge zu unterschreiben. Wenn mir eine der geschulten Fachkräfte mit Leistungsentzug droht, müsste ich auch mit einer Tracht Prügel drohen dürfen – sollte in beiden Fällen Nötigung sein und zu einer Pattsituation führen.
    Belogen und betrogen wurde auch ich schon von diesem reizenden Völkchen von Mitarbeiterinnen. Kein Wunder, dass auch mal drei freundliche „Pförtner“ an der Eingangstür zum Amt stehen.
    Ich kann nur zu Einem raten: Besorgt euch eine Rechtsschutzversicherung mit Verwaltungs- und Sozialrechtsschutz und lasst euch nichts gefallen!
    Hatte ich erwähnt, dass mich dieses Land mit seinen Politikern und Behörden immer mehr ankotzt?

  2. sv sagt:

    Naja, soweit ich das erkennen kann, ein Zettel einer `einzelnen´ ARGE – „die“ versuchen´s natürlich immer und meistens bei Leuten, die sich nicht so zu wehren wissen oder können. Ich selbst wäre mir meiner Rechte zu sicher, als daß man mich nötigen könnte, so einen unverschämten Scheiß zu unterschreiben – ich fragte mal als erstes nach der Rechtsgrundlage; die „Mitwirkungspflicht“ ist nicht so dehnbar, wie manche es gerne hätten. Natürlich, das Problem ist, dies durchzusetzen und zuvor wurde seitens ARGE wahrscheinlich erstmal der Geldhahn zugedreht. Wenn man knapp bei Kasse ist, nützt es auch nicht, irgendwann mal das Geld nachgezahlt zu bekommen. Diese Strategie ist ja nichts neues, mir jedenfalls nicht.

  3. claudia sagt:

    da kann ich dir nur rechtgeben. der glos den sollte man abschiessen aufn mond die anderen gleich mit..

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