Das Antwortverhalten der Bundestagsabgeordneten

Bereits im letzten Jahr hatte ich im Rahmen der Pläne der Urheberrechtsnovelle an meine Bundestagsabgeordneten geschrieben und warte bis heute auf Antwort.

Letzte Woche versuchte ich es nochmal zum Thema "Onlinedurchsuchungen" und Begehrlichkeiten des Staates – diesmal nicht per Mail sondern über Abgeordnetenwatch.de – und diesmal erhielt ich Antwort:

Hier meine Frage:

Sehr geehrte Frau Dr. Spielmann,

da sie leider nicht auf normale Mails antworten, stelle ich meine Frage
hier öffentlich.

Die Äußerungen und Begehrlichkeiten unsere werten Herrn
Bundesinnenminister Schäuble bereiten mir große Sorgen. Sei es nun das
Thema Onlinedurchsuchung, Telekommunikationsüberwachung, Nutzung der
Mautbrücken für Fahndungszwecke und auch das Hinterlegen von
Fingerabdrücken in den Meldeämtern – das sind Methoden eines
Polizeitstaates und nicht die einer Demokratie.

Innenminister Schäuble möchte sogar das Grundgesetz ändern um seine
Visionen in die Tat umzusetzen. Er geht davon aus, dass die Mehrheit der
Bevölkerung hinter ihm steht.

Von Politik und Medien wird m.E. eine in diesem Maße unbegründete
Terrorangst geschürt, die immer wieder als Vorwand für den weiteren Abbau
der Bürgerrechte und Einschränkung der persönlichen Freiheit herhalten
muss. Unsere Bürger sind auf dem besten Wege "Gläserne Bürger" zu werden.

Durch diese Überwachung wird man doch nur Kleinkriminelle ertappen,
wirkliche Terroristen werden durchaus wissen was Kryptographie ist und
diese auch nutzen.

Wie beurteilen Sie die ganze Situation? Wie stehen Sie zur
Datenspeicherung in der Telekommunikation? Mache ich mir umsonst Sorgen?

Viele Grüße aus Treuenbrietzen

Kai Blitz

und hier Ihre Antwort:

Sehr geehrter Herr Blitz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. In Ihrer mail haben Sie Bedenken
gegenüber der gesetzgeberischen Umsetzung der europäischen Richtlinie
zur "Vorratsdatenspeicherung"" formuliert.

Die grundsätzlich bis Herbst 2007 umzusetzende Richtlinie verpflichtet
die Mitgliedstaaten und damit auch Deutschland zur Einführung von
Speicherungspflichten für bestimmte Telefon- und Internetdaten zu
Zwecken der Terror- und Verbrechensbekämpfung für eine Dauer von
mindestens sechs und höchstens 24 Monaten.

Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt sowohl ihre Verantwortung für eine
wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch ihre Verpflichtung für
Bürgerrechte ernst. Sie hat ihren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur
"Vorratsdatenspeicherung" erst aufgegeben, nachdem die Bundesregierung
in Brüssel einen Kompromiss erzielt hat, dem letztlich auch das
Europäische Parlament zustimmte. Der deutschen Regierung ist es auf
europäischer Ebene gelungen, die "Vorratsdatenspeicherung" auf das zu
reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität
tatsächlich erforderlich und angemessen ist.

Sehr geehrter Herr Blitz,
trotz des Erfolges der SPD-Bundestagsfraktion teile ich einige Ihrer
Bedenken. In einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des
Deutschen Bundestages wird bezweifelt, ob die Richtlinie in der
beschlossenen Form mit dem Europarecht vereinbar ist. Dies betrifft zum
einen die Wahl der Rechtsgrundlage, zum anderen die Vereinbarkeit mit
den im Gemeinschaftsrecht anerkannten Grundrechten. Sollte das
Umsetzungsgesetz, welches zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt,
verfassungswidrig bzw. eine verfassungskonforme Umsetzung generell
nicht möglich sein, ändert dies jedoch nichts an der weiter bestehenden
europarechtlichen Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie. Eine Abänderung
des Inhalts der Richtlinie kann nur auf europäischer Ebene erlangt
werden. Rechtschutz gegen die Richtlinie kann vor dem EuGH, der bereits
mit ihr befasst ist, erlangt werden. Gegen das Umsetzungsgesetz kann
vor dem Bundesverfassungsgericht mittels Verfassungsbeschwerde,
abstrakter Normenkontrolle und konkreter Normenkontrolle vorgegangen
werden. Sollten sich in einem solchen Verfahren Zweifel an der
Rechtmäßigkeit der Richtlinie ergeben, ist die entsprechende Frage dem
EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen.

Sehr geehrter Herr Blitz,
wie Sie dieser mail entnehmen können, habe ich auch einige Bedenken
hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung. Ich habe mir erlaubt Ihr
Anfrage an die SPD-Bundestagsfraktion (AG und Ausschuss) weiterzuleiten
und darum gebeten, die dargestellten Argumente in der Diskussion zu
berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Margrit Spielmann, MdB

Wenigstens keine Serienbriefantwort – mehr erwarte ich ja auch gar nicht. Ich halte Euch über die Antworten meiner beiden anderen Abgeordneten auf dem laufenden.

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