Der große Bruder lässt grüßen (1) – Der Minister & die Kombattanten

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble steht zweifellos an vorderster Front im Kampf gegen bundesdeutsche Überwachungs- und Sicherheitsdefizite. In einem Interview mit dem Spiegel glänzte er am Wochenende mit zahlreichen innovativen Forderungen, etwa nach einem Handy- und Internetverbot für Terrorverdächtige, der Einführung des Straftatbestandes der Verschwörung und rechtlichen Vorkehrungen für gezielte Tötungen von Verdächtigen. Sein Name ist inzwischen für viele Bürger schon zu einem Synonym für überzogene sicherheitspolitische Forderungen geworden, und selbst beim Koalitionspartner SPD macht sich scharfe Kritik breit.

Es könne gegenwärtig der Eindruck entstehen, „man müsse den Rechtsstaat vor dem Innenminister schützen“ meinte etwa der SPD-Politiker Sebastian Edathy, seines Zeichens Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages. SPD-Chef Kurt Beck mahnte, dass man „die Freiheit nicht zu Tode schützen“ dürfe, und SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Struck bemerkte, dass Schäubles Vorschläge in Sachen Handyverbot „nur in einem Überwachungsstaat“ durchführbar seien.
In der Opposition fiel die Kritik teilweise noch heftiger aus: „Diesem Strategen der Feindschaft zum Rechtsstaat muss man etwas entgegen setzen,“ forderte etwa der Grünen-Bundesvorsitzende Reinhard Bütikofer. FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verdächtigte Schäuble, mit der gezielten Tötung von Verdächtigen durch den Staat „den politischen Mord legalisieren“ zu wollen, und Linkspartei-Fraktionsvize Petra Pau konstatierte, dass Schäuble „auf rechtsfreiem Terrain, jenseits des Grundgesetzes“ agiere und vermutete, dass der Innenminister inzwischen „vollends von Verschwörungstheorien beherrscht“ sei.
Doch der Bundesinnenminister steht keinesfalls allein da und ist auch nicht zufällig in seine gegenwärtige Position gekommen – wie man sich zu bemerken verpflichtet fühlt. Insbesondere in der Union genießt Schäuble starken Rückhalt, wie auch die Unterstützung seiner jüngsten Forderungen durch ranghohe Unionspolitiker wie CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla und Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm illustriert.
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach sich positiv zu vielen Vorschlägen Schäubles aus, etwa in Bezug auf Online-Untersuchungen und Ausweitungen von BKA-Kompetenzen zur Terrorbekämpfung. Der von Schäuble seit längerem geforderte Einsatz der Bundeswehr im Innern müsse Merkel zufolge „im Zusammenhang mit terroristischen Gefahren in ausgewählten Bereichen“ möglich sein. „Die alte Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit ist von gestern, wir müssen in ganz neuen Zusammenhängen denken,“ forderte sie vergangene Woche bei der Vorstellung des neuen Grundsatzprogramm-Entwurfes der CDU – wobei auch der obligatorische Verweis auf 9/11 nicht fehlen durfte.
Ein problematisches Thema, wie auch die Diskussion um die Tornado- und Phantom- Einsätze beim G8-Gipfel in Heiligendamm zeigt, und besonders prekär, da man sich in Koalitionskreisen angeblich im Frühjahr verständigt hatte, das Thema Bundeswehr im Innern nicht mehr zu verfolgen.
„Meine Überzeugung ist, dass nationale Rechtsordnungen wie internationales Recht zu dieser neuen Form der Bedrohung im Grunde nicht mehr richtig passen,“ so wiederholte vor kurzem Schäuble auf einer Sicherheitskonferenz in Berlin. Noch vor der Veröffentlichung des berüchtigten Spiegel-Interviews schrieb dazu Klaus Heck bei Telepolis:
„Offenbar will er dadurch nicht nur wie zuvor, Militär auch im Inneren einsetzen, sondern auch nach dem Vorbild der USA für den extralegalen Status von „feindlichen Kämpfern“ und Lager wie Guantanamo werben.“
Im jüngsten Spiegel-Interview (In der Ausgabe 28/2007) schien Schäuble schließlich derartige Befürchtungen zu bestätigen:
„Tatsache ist, dass die alten Kategorien nicht mehr passen. […] Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist mit den klassischen Mitteln der Polizei jedenfalls nicht zu meistern. Wenn beispielsweise potentielle Terroristen, sogenannte Gefährder, nicht abgeschoben werden können – was machen wir mit denen? Man könnte beispielsweise einen Straftatbestand der Verschwörung einführen, wie in Amerika. Die andere Frage ist aber: Kann man solche Gefährder behandeln wie Kombattanten und internieren?“
Der Begriff „Kombattant“ wird im humanitären Völkerrecht für Personen verwendet, die entweder zu den regulären Streitkräften oder zu einer paramilitärischen Einheit gehören, die in die Streitkräfte eingegliedert ist, oder aber als Guerillakämpfer an bewaffneten Auseinandersetzungen beteiligt sind und dabei ihre Waffen offen – also für den Gegner sichtbar – tragen. All diese Kombattanten können nach Kriegsrecht behandelt werden, haben jedoch gleichzeitig Anspruch auf eine Behandlung nach den Genfer Konventionen. Kombattanten, die kampf- bzw. verteidigungsunfähig sind oder sich ergeben, dürfen nicht bekämpft, sondern nur entwaffnet und gefangengenommen werden. Der Kriegsgefangene ist nur verpflichtet Name, Vornamen, Geburtsdatum, Dienstgrad und Personenkennziffer zu nennen.
Es ist jedoch nicht allzu abwegig, dass sich Schäuble auf den post-9/11-Begriff des „Ungesetzlichen Kombattanten“ („unlawful enemy combatant“, UEC) bezog, der von der Bush-Administration im Zuge des Antiterrorkrieges popularisiert wurde und etwa auf die Gefangenen von Camp Delta in der Guantanamo-Bucht Anwendung findet. In diese Richtung ging auch die Interpretation bei Reuters:
„Auch über das US-Gefangenenlager Guantanamo und den Begriff des „Kombattantenstatus“ müsse eine Debatte geführt werden. „Die Unterscheidung zwischen Völkerrecht im Frieden und Völkerrecht im Krieg passt nicht mehr auf die neuen Bedrohungen“, sagte Schäuble. Politiker und Öffentlichkeit müssten sich diesen Debatten endlich stellen. Einseitige Entscheidungen hülfen hier nicht weiter. Die USA enthalten Gefangenen, die sie im Kampf gegen den Terrorismus als „ungesetzliche Kombattanten“ einstufen, die Rechte regulärer Kriegsgefangener vor.“
Ähnliches war in der Netzeitung zu lesen:
„Schäubles Vorbild sind die USA, in denen diese Differenzierung [zwischen Völkerrecht im Frieden und Völkerrecht im Krieg] bereits abgeschafft ist. Die USA verweigern etwa «Kombattanten», also kriegsführenden Personen, die Rechte regulärer Krieggefangener, wie im US-Gefangenenlager Guantánamo deutlich wird. Nun plädiert auch Schäuble dafür, über den Kombattantenstatus zumindest zu diskutieren.“
Die US-Definition des UEC, die 2006 im Military Commissions Act (MCA) festgeschrieben wurde, ist wiederum international sowie innerhalb der USA sehr umstritten, da auch Personen, die keine Verbindung zu irgendeinem Schlachtfeld oder terroristischen Anschlägen haben, als UEC bezeichnet werden können. Im Text des MCA findet sich zudem eine bemerkenswerte Passage, deren Bedeutung Mittelpunkt interessanter Diskussionen ist:
„Der Ausdruck UEC bezeichnet […]
(ii) eine Person, die vor, während oder nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des MCA 2006 von einem Tribunal zur Überprüfung des Kombattantenstatus oder einem anderen zuständigen Tribunal unter der Autorität des Präsidenten oder des Verteidigungsministeriums als UEC ermittelt worden ist.“
Es bleibt zu hoffen, dass sich Schäuble auf die Kombattanten der Genfer Konventionen, und nicht die „unlawful enemy combatants“ des Military Commissions Act bezog.

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