Die Terrorlisten der EU – Schlampig und willkürlich?
In den Jahren 2002 und 2004 wurden erst die PKK und dann die Nachfolgeorganisation Kongra Gel durch den Rat der Europäischen Union auf die nach den Anschlägen vom 11. September eingerichtete Terrorliste der EU gesetzt. Auf ihr finden sich auch so klanghafte Namen wie die baskische ETA, die Palästinensische Befreiungsfront, der Sendero Luminoso oder die kolumbianische FARC.
Der Bruder des in der Türkei inhaftierten Abdullah Öcalan, dem ehemaligen Führer der PKK, Osman, und der Vorsitzende des Kongra Gel, Zubeyir Aydar, hatten 2004 Klage gegen diese Einstufung ihrer Organisationen beim Europäischen Gerichtshof eingereicht und dieser gab ihnen nun recht.
Laut der 7. Kammer des Europäischen Gerichtshofes hatte der Rat ihr Auflistung dieser Organisationen nur mangelhaft begründet. Schon öfter, wie auch im fall der iranischen Volksmudschaheddin, waren dem Rat der Europäischen Union bei der Auflistung durch fehlende oder lapidare Begründungen Verfahrensfehler unterlaufen. Dies wurde mit dem entschiedenen Urteil erneut entschieden gerügt. Ebenso sei den gebrandmarkten Organisationen oft nicht das Recht eingeräumt worden, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Von der Liste gestrichen werden Kongra Gel und PKK aber trotzdem nicht – das Urteil bezieht sich nur auf die Auflistungen aus dem Jahr 2002 bzw. 2004. 2007 waren weitreichende Begründungen nachgeliefert worden. Diese waren zwar nicht für den damals schon laufenden Prozess wichtig, da sonst den Klägern ein verfahrenstechnischer Nachteil entstanden wäre, gelten aber für die bestehende Liste, die zudem jedes halbe Jahr aktualisiert wird. Somit ändert sich faktisch rein gar nichts. Es werden evtl. noch Anhörungen stattfinden, in denen die betroffenen Organisationen ihren Standpunkt deutlich machen können, jedoch wird eine Bestätigung der Liste erwartet, ohne dass die PKK oder das Kongra Gel davon verschwinden.Eine weitere Liste der EU befasst sich mit als Terroristen angesehenen Privatpersonen. Aufgelisteten „Terroristen“ werde in der EU liegende Konten eingefroren, kann die Einreise verweigert werden und schlimmeres. Nicht, dass alle aufgelisteten Menschen zu Unrecht auf dieser Liste sind, im Gegenteil. Jedoch werden auch hier, unzureichend begründet, Personen auf die Liste gesetzt. Welche Auswirkungen das haben kann, bekam der philippinische Schriftsteller José Maria Sison zu spüren. Nach seiner Flucht 1990 von den Philippinen wurde er in den Niederlanden als politischer Flüchtling anerkannt. Zuvor war er von dem dort herrschenden Regime zehn Jahre lang gefangen gehalten und gefoltert worden.
Da Sison jedoch von der EU als Führer der philippinischen Rebellenorganisation NPA angesehen wird, die auf der EU-Liste der Terroristischen Vereinigungen steht, wurde auch er auf die Liste gesetzt. Dabei ist seine Verbindung zur NPA zumindest nicht öffentlich bewiesen. Die EU stützt sich angeblich auf Geheimdienstinformationen. Schon seit längerer Zeit versucht Sison mittels Anwälten, gegen dieses Urteil anzugehen. Bisher ohne Erfolg. Die Folgen dieser willkürlich anmutenden EU-Entscheidung sind sehr weitreichend.
„Die Folge der Aufnahme von Professor José Maria Sison auf die EU-Terrorliste war, dass von einem Tag auf den anderen seine bürgerliche Existenz praktisch ausgelöscht, seine Grundrechte suspendiert wurden. Die niederländische Regierung strich ihm seine bisher gewährte monatliche Sozialhilfe in Höhe von ca. 200 Euro. Seine Konten wurden gesperrt und die Einlagen eingefroren. Allen Finanzdienstleistern, einschließlich den Versicherungen, wurde untersagt, Verträge mit ihm abzuschließen. […]Er leidet unter zahlreichen Überwachungsmaßnahmen und Einschränkungen. Seine Reputation als Intellektueller und Politiker ist stark beschädigt worden.“
Die Terrorlisten der EU zeigen um so mehr, dass die Klassifikation „Terrorist“ zum einen nicht unbedingt stichhaltig begründet sein muss, zum anderen, dass der Begriff in der Politik immer noch sehr schwammig angewandt wird. Was Widerstandsbewegung und was Terrorismus ist, ist inzwischen vor allem von dem Gutdünken der heutigen politischen Großmächte abhängig… Und wie schnell und schlampig diese ihre Entscheidungen fassen, haben obige Beispiele gezeigt, abgesehen davon, dass eben nicht eine objektive Definition, sondern subjektives Gutdünken über den Status als „Terrorist“ entscheidet…..
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