Kinderpornographie ist inakzeptabel, Zensur nicht.

Es gibt keine Rechtfertigung für Kindesmißbrauch, zu recht wird er als eine der abscheulichsten Straftaten empfunden. Ebensowenig gibt es eine Rechtfertigung für die Darstellung des Kindesmißbrauchs, die Kinderpornographie. Kinderpornographie ist keine Kunst, und Kinderpornographie ist kein harmloses Vergnügen, sondern ein Vergnügen am und ein Geschäft mit dem Leiden der Schwächsten unserer Gesellschaft. Kindesmißbrauch und Kinderpornographie müssen bekämpft werden – wenn nicht das eine legitime Aufgabe und Verpflichtung der staatlichen Gewalt ist, was dann? Aber nicht nur der aktive Mißbrauch, nicht nur die Anfertigung kinderpornographischer Aufnahmen sind inakzeptabel. Auch der bloße Besitz, auch die Weitergabe kinderpornographischen Materials ist ein Unrecht. Pornographie entwürdigt ihre Darsteller, wieviel mehr die unfreiwilligen, mit allerlei Drohungen, Lügen und psychischen Tricks und Kniffen, wenn nicht roher Gewalt, vor die Kamera gezwungenen Kinder. Besitz und Weitergabe des Filmmaterials perpetuiert ihre Demütigung und fährt fort, ihnen ihre Würde zu nehmen. Der schutz der Menschenwürde aber ist oberste Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Gegen Kinderpornographie vorzugehen, ihre Verbreitung zu verhindern und kinderpornographische Schriften zu vernichten, ist legitime Staatsaufgabe.
Wenn die Regierung nun die Internetprovider verpflichtet, den Zugang zu Seiten mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren, tut sie nicht mehr als gut und richtig ist. Kinderpornographie hat keine Daseinsberechtigung. Die Provider sollten über jeden Hinweis auf Kranke und Verbrecher, die ihre Dienste dazu mißbrauchen, ihre abartigen Gelüste zu befriedigen oder Geschäfte damit zu machen, dankbar sein und jede derartige Seite sperren – wie kann es darum überhaupt Diskussionen geben?
Natürlich stützt sich die Politik auf zahllose falsche Argumente, die nicht tragen können. Geistig gesunde Menschen könnten sich an Kinderpornographie gewöhnen – absurd. Natürlich können die Maßnahmen über das Ziel hinausschießen – welche Maßnahme könnte das nicht? Soll die Verbrechensbekämpfung überhaupt eingestellt werden, weil es zu Exzessen kommt? Selbst gewaltige Exzesse wie die Betäubungsmittelgesetzgebung insgesamt, die hunderttausende von anständigen Menschen mit dem gesetz in Konflikt bringt, können uns nur mahnen, Maß zu halten, aber sie sind kein Argument gegen die Strafverfolgung insgesamt.
Kinderpornographie ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Sie wird nicht von der Meinungsfreiheit geschützt, sondern muß bekämpft werden. Das nennt man Zensur. Politische Zensur ist inakzeptabel, die Zensur menschenverachtenden Schundes nicht.

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