Vorsicht: Weitergabe von Daten an Auskunfteien ab 1.4.10
Ich bin heute über folgenden Passus in einem Artikel der Stiftung Warentest gestoßen:
Ab April ist auch erstmals geregelt, wann Firmen die Auskunfteien über offene Rechnungen informieren dürfen. Sie dürfen ihre Forderung melden, wenn diese rechtskräftig festgestellt und anerkannt ist oder wenn folgende vier Punkte erfüllt sind:
- Der Schuldner muss mindestens zwei Mal schriftlich gemahnt worden sein.
- Er bestreitet die Forderung nicht.
- Zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an die Auskunftei liegen mindestens vier Wochen.
- Der Schuldner wurde über die bevorstehende Meldung unterrichtet.
Auch eine ungerechtfertigte Forderung kann also ihren Weg in eine Auskunftei finden, wenn der Betroffene sich nicht wehrt.
Hier der ganze Artikel
Ich befürchte, dass uns also in Zukunft in Sachen Schufa, Infoscore und wie sie alle heißen noch viel mehr Spaß ins Haus steht. Bisher wurde so ein Vermerk erst nach einem rechtskräftigen Titel ( dieser gelbe Brief vom Amtsgericht ) vorgenommen – nun kann so etwas schon passieren wenn man keinen schriftlichen Einspruch bei unberechtigten Forderungen einlegt.
Schade, dass nun so eine Beweislastumkehr eintritt – denn bisher konnte man falsche Forderungen einfach aussitzen, denn in den seltensten Fällen kam der Mahnbescheid dem man dann einfach widersprechen konnte.
Nun kann also sowas die ganze Bonität durch einen schlechten Score gefährden – da nützt es auch nichts, dass man ab ebenfalls ab 1. April einmal jährlich Kostenlos in seine Akte schauen darf.
Ab April sind Unternehmen dann auch nicht mehr verpflichtet den Kunden über eine Meldung bei Scoringdiensten zu informieren, von der bisher benötigten Unterschrift z.B. bei Banken ganz zu schweigen.
Wieder mal gewinnen dabei die Unternehmen, der Privatmensch muss fortan noch mehr aufpassen.
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