Entschädigungen bei Flugverspätungen durchsetzen

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Bis zum Jahr 2009 waren Flugpassagiere weitestgehend machtlos wenn ihr Flug verspätet oder annulliert wurde. Im November 2009 entschied der Europäische Gerichtshof, dass der Fluggast bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden Entschädigungsansprüche geltend machen kann.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke ab:

  • 250 Euro bei einer Strecke bis 1500km
  • 400 Euro bei Flügen bis 3000km
  • 600 Euro bei Flügen die länger als 3000km sind

Erfahrungsgemäß werden allerdings die  Briefe und auch Einschreiben der enttäuschten Fluggäste durch Verweis auf höhere Gewalt abgebügelt. Das höchste der Gefühle dürften Fluggutscheine sein.

Wer den Gang zum Rechtsanwalt scheut kann neuerdings auch auf Inkassodienste zurückgreifen, die gegen eine saftige Provision von ca. 25% im Erfolgsfall die Fluggesellschaften an ihre Pflichten erinnern und in hartnäckigen Fällen auch den Gang vors Gericht nicht scheuen.

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl dieser Anbieter und es erfolgt in kürzester Zeit eine Information ob sich die Forderung gegenüber der Fluggesellschaft lohnt:

Der Anlass für diesen Artikel ist Euch nun vermutlich klar – mein Interkontinentalflug hatte über 3 Stunden Verspätung und ich habe meinen Anschlussflug verpasst. Die Übernachtung in New York musste ich aus eigener Tasche zahlen, die nette Dame meinte ich könnte einen Bittbrief an die Gesellschaft schreiben und um Erstattung des Hotelpreises bitten.

Als Dank für diesen Kunden Kundenservice schreibt meinen Brief nun der Anbieter Flightright.de und es geht auch um ein wenig mehr als den Hotelpreis.

Die Fluggesellschaft wird sich natürlich mit Händen und Füßen wehren und dadurch wird es sicher ziemlich lange dauern bis eine Einigung erzielt ist. Ich halte Euch auf dem Laufenden.

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