Verschlagwortet: gez

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Briefe von Servicebüros der Rundfunkanstalten – oder: – Seltsame Wege des Rundfunkgebühren-Einzugs

Folgende Ausgangssituation:
Einige Bekannte von mir erhielten vor nicht allzulanger Zeit Post von einem Servicebüro Rundfunkbegühren H. Keller, das angeblich im Auftrage des SWR von ihnen Auskunft haben wollte über die Meldung von Rundfunkempfangsgeräten.
Im Auftrag des SWR zu schreiben kann ja jeder behaupten, stimmt das denn auch? Einige Punkte ließen diese Briefe zunächst dubios erscheinen:
– Das sogenannte Servicebüro H. Keller gab zwar im Briefkopf ein Postfach und einen Ort ( Postfach 1209, 74913 Waibstadt) an, aber keine ordentliche Adresse.
– Eine Suche im Internet nach diesem Unternehmen blieb ebenfalls erfolglos: Es erscheint weder im Telefonbuch noch im Branchenverzeichnis und ist auch ansonsten nirgends auffindbar.

abGEZockt – Was darf die GEZ? – UPDATE 5

abGEZockt – Was darf die GEZ? – UPDATE

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, wie die GEZ mit Sitz in Köln offiziell heisst, zieht seit dem 1. Januar 1976 die im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetzten Rundfunkgebühren für Rundfunkempfangsgeräte (z.B. Radios, Fernseher,...