Hartz 4 – Rechtmäßigkeit von Hausbesuchen
Seit dem Inkrafttreten von Hartz 4 greifen immer mehr Arbeitsämter zu unangekündigten Hausbesuchen um Sozialschmarotzer und verschwiegene eheähnliche Lebensgemeinschaften aufzudecken. Wie läßt sich das mit dem Art. 13 des Grundgesetzes vereinbaren?
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